Mehrere Honiggläser von Pott-Biene

Die Honigverordnung!

Honig, der in Deutschland als Lebensmittel in den Verkehr gebracht wird, muss den Anforderungen der deutschen Honigverordnung entsprechen.

Viele Begriffe, nach denen uns unsere Kunden immer wieder fragen, sind in der Honigverordnung keine Qualitätsstufen oder gesetzlich definierten Bezeichnungen für Honig. Dazu gehören zum Beispiel:

  • „roh“
  • „unverfälscht“
  • „rein“
  • „natürlich“
  • „nicht erhitzt“
  • „kalt geschleudert“

Einige Eigenschaften, die Verbraucher mit diesen Begriffen verbinden, sind bereits durch die gesetzlichen Anforderungen an Honig erfasst. Dazu gehört zum Beispiel, dass Honig keine anderen Stoffe zugesetzt werden dürfen und dass er nicht so stark erhitzt worden sein darf, dass seine Enzyme erheblich oder vollständig inaktiviert wurden.

Wir verwenden die genannten Begriffe daher nicht als besondere Qualitätsmerkmale unseres Honigs.

„Rohhonig“ ist keine nach der deutschen Honigverordnung zulässige Bezeichnung für Honig. Wir greifen den Begriff hier nur auf, weil Kunden häufig danach fragen, wenn es um Herkunft und Verarbeitung von Honig geht.

Erfahre mehr über unsere Honigproduktion und darüber, welche Rolle Fälschungen bei Honig spielen.

Verdeckelte Honigwabe

Wie entsteht Honig?

Unsere Bienen sammeln im Umfeld ihrer Bienenstände Nektar von blühenden Pflanzen, trocknen ihn im Volk und verschließen den reifen Honig mit einem Wachsdeckel. Erst dann ernten wir ihn.

Honig läuft durch ein Sieb nach dem Schleudern

Wie verarbeiten wir unseren Honig?

Wir entnehmen nur reife Honigwaben, entdeckeln sie und schleudern den Honig schonend aus. Anschließend werden Wachspartikel mit einem Sieb entfernt. Je nach natürlicher Kristallisation rühren wir einen Teil unserer Honige, bevor sie in Gläser abgefüllt werden.

Spitzsieb bei der Honigverarbeitung

Gesiebt und passend abgefüllt

Nach dem Schleudern sieben wir nur so viel wie nötig, damit kleine Wachspartikel entfernt werden, ohne den Charakter des Honigs zu verändern. Danach darf der Honig ruhen und wird passend zu seiner natürlichen Konsistenz abgefüllt. So bleiben Geschmack, Duft und typische Eigenschaften erhalten.

MHD-Feld auf einem Honigetikett zur Rückverfolgbarkeit

Mehr erfahren

Wenn du nachvollziehen möchtest, von welchem Volk dein Glas stammt, kannst du in unserer MHD-Datenbank nachsehen. Mehr Hintergrund zu Enzymen, Konsistenz und Honig findest du unter Fakten über Honig.

Honigverordnung (HonigV)

Sinngemäßer Auszug aus der deutschen Honigverordnung (HonigV) des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:

Honig ist ein von Honigbienen erzeugter natursüßer Stoff. Ihm dürfen keine anderen Stoffe als Honig zugesetzt werden. Pollen und andere honigeigene Stoffe dürfen nicht entzogen werden, soweit dies beim Entfernen honigfremder Stoffe nicht unvermeidbar ist. Honig darf zudem nicht so stark erhitzt werden, dass seine Enzyme erheblich oder vollständig inaktiviert werden.

Vollständige Honigverordnung auf gesetze-im-internet.de